Arbeitskreis Fundraising

Der Arbeitskreis Fundraising ist eine Gruppe freiwilliger, ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer, die mich als Fundraiser bei zahlreichen Aktionen unterstützen. Die rund zehn Aktiven nehmen mit Info-/Verkaufsständen bei verschiedensten Veranstaltungen im Landkreis Waldeck-Frankenberg teil und vertreten somit die Lebenshilfe „vor Ort."

Neben einem organisierten Benefiz-Fußballspiel zwischen Fortuna Köln und dem VfB Marburg im Sommer 2009 wurde zuletzt u.a. am Projekt „Hessens schönster Garten" der Stadt Bad Wildungen teilgenommen. Hier hatten Betreute aus der Tagesstruktur aus dem Wohnheim in der Wildunger Brunnenallee gemeinsam mit dem Arbeitskreis Fundraising-Mitglied Thomas Graupner lebensgroße Holzfiguren erstellt und diese nicht nur im Vorgarten des Wohnheimes ausgestellt, sondern sogar für einen guten Zweck versteigert.
Kurz gesagt, die Mitglieder des Arbeitskreises Fundraising unterstützen mich tatkräftig bei der Umsetzung verschiedenster Fundraising- und Spendenaktionen.

Peter Hecker


Stiftung Lebenshilfe Waldeck-Frankenberg

Die Gründer der Stiftung sind die beiden Lebenshilfe-Vereine Frankenberg (Eder) e.V. und Waldeck e. V. sowie das Lebenshilfe-Werk Kreis Waldeck-Frankenberg e.V.

Ziel und Aufgabenstellung der gemeinnützigen Stiftung sind in erster Linie die Vertretung der Interessen von sozial benachteiligten Menschen - insbesondere derer mit Behinderung oder von Behinderung bedrohten - aller Altersgruppen. Darin eingeschlossen sind die Anliegen ihrer Familien. Die Lebenshilfe sorgt daher aktiv in der Region für entsprechende Angebote und Einrichtungen, damit diesen Menschen eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht wird.

Die Stiftung Lebenshilfe Waldeck-Frankenberg unterstützt und fördert die Einrichtungen und Angebote der Lebenshilfe in unserer Region dort, wo die öffentlichen Mittel nicht mehr bzw. nicht mehr ausreichend gewährt werden:

  • Wohneinrichtungen, Wohngemeinschaften, Betreutes Wohnen, seniorengerechte Wohn- und Tagesangebote
  • Freizeitangebote
  • Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung
  • Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten, Frühförder- und andere kinder- und jugendspezifischen Einrichtungen.

Die Spende

Jede Spende hilft, egal wie klein oder groß der Betrag ist! Spenden können wir sofort und in vollem Umfang der guten Sache zukommen lassen. Sie haben dabei auch die Möglichkeit, eine Zweckbindung für ein bestimmtes Projekt oder einen bestimmten Inhalt unserer Stiftung zu verfügen. Übrigens, auch Spenden, die Sie direkt an unsere Eltern- und Fördervereine leisten, kommen der guten Sache der Lebenshilfe zugute!


Die Zustiftung

Eine Zustiftung bedeutet, dass der Betrag, den Sie der Stiftung zuwenden, in das Grundstockvermögen der Stiftung übergeht, dieses erhöht, und „nur die Früchte" daraus für den Stiftungszweck eingesetzt werden. Der Wert Ihrer Zuwendung selbst bleibt dabei erhalten!

Eine Zustiftung ist an keinen Mindest- oder Höchstbetrag gebunden. (Gem. § 10b Abs. 1a S. 1 EStG können Zustiftungen auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Mio. € abgezogen werden!)


Die unselbstständige Stiftung

Bei größeren Beträgen (ca. ab 50.000 €) können Sie uns diese Zuwendung auch in Form einer eigenen unselbstständigen Stiftung „zur Verfügung stellen". Dies ist eine Art „Stiftung in der Stiftung". Sie können einen besonderen Stiftungszweck (innerhalb der Satzungsvorgaben der Stiftung Lebenshilfe) vorsehen und diese unselbstständige Stiftung auf Wunsch auch mit einem eigenen Namen versehen (z.B. „Max Mustermann-Stiftung").

Unsere Stiftung verwaltet das Vermögen als Treuhänder und erhält die „Früchte aus dem Grundstockvermögen" der unselbstständigen Stiftung.


Der Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Zustiftung für einen ganz bestimmten Zweck zu leisten. Das Vermögen des Stiftungsfonds fließt als Zustiftung in das Grundstockvermögen der Stiftung; die Erträge kommen jedoch nur dem von Ihnen ausgewählten Zweck zugute!

Der Stiftungsfonds kann mit Ihrem Namen verknüpft werden („Stiftungsfonds Mustermann"). Denkbar ist aber auch die Benennung nach einem geliebten Menschen oder nach dem Zweck des Stiftungsfonds.

Eine Gründung ist schon ab einem Kapitaleinsatz von 5.000 Euro und ohne bürokratischen Aufwand möglich. Als Privatperson dürfen Sie auch für Ihren Stiftungsfonds werben und somit dafür sorgen, dass das Kapital wächst. Bei bestimmten Anlässen können Sie zum Beispiel Freunde, Bekannte oder Verwandte um eine Zustiftung zugunsten des Stiftungsfonds bitten. Denn durch ein höheres Fondsvermögen steigen auch die Erträge und somit die Hilfe, die Sie für Menschen mit Behinderungen leisten können.

Die steuerliche Betrachtung verhält sich hier analog der vorgenannten Erklärungen.

© 2016 Lebenshilfe Waldeck e.V.

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